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Patentverletzung

Die Untersuchung zu einer Patentverletzung basiert auf der Merkmalsanalyse der Ansprüche des verletzten Patentes und des mutmaßlich verletzenden Gegenstands. Die Merkmale werden einzeln bezüglich wortsinngemäßer oder äquivalenter Benutzung bewertet.  

Eine Verletzung ist nur dann gegeben, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Patent ist erteilt.
  • Die Merkmale des Anspruchs 1 oder eines Nebenanspruchs sind beim verletzenden Produkt/Verfahren gegeben. Zusätzlich können Merkmale der Unteransprüche gegeben sein.
  • Das Patent/Gebrauchsmuster ist rechtsbeständig. 

Um eine Basis für die Beurteilung der Rechtsbeständigkeit des verletzten Patents zu erlangen, wird nach Prior Art recherchiert. 

Neben einer unmittelbaren Patentverletzung kann es auch zu einer mittelbaren Benutzung eines Patentes kommen. Vorraussetzung für eine mittelbare Benutzung ist die Gefahr, dass durch Anbieten oder Liefern von Mitteln, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, die geschützte Erfindung mit all ihren Merkmalen benutzt werden kann. 

Hat ein Schutzrechtsinhaber noch keine konkreten Hinweise auf eine Verletzung, so können wir gezielt nach verletzenden Produkten recherchieren, um so potentielle Lizenznehmer zu identifizieren.